Polizeibehörden versahen kursierende Freimarken mit einer Lochung "POL" oder "Pol".
Dieser Brief wurde am 03.07.1930 in Berlin aufgegeben, adressiert nach "Augsburg Hauptpostlagernd":
Laut rückseitig abgeschlagenem Ankunftstempel kam der Brief am 04.07.1930 in "AUGSBURG 1" an.
Die Aufbewahrungsfrist betrug seit 1900 a) bei Sendungen mit lebenden Tieren 2 mal 24 Stunden, b) bei Sendungen mit Postnachnahme 7 Tage und c) bei sonstigen Sendungen 14 Tage vom Tage nach dem Eintreffen gerechnet.
Die Lagerfrist für diese postlagernde Sendung betrug somit 14 Tage, weshalb vorderseitig ein Datumstempel "18. Juli 1930" abgeschlagen wurde.
Innerhalb dieser Lagerfrist wurde der postlagernde Brief vom Empfänger nicht abgeholt und daher mit einem zweizeiligen Stempel "Nicht abgefordert. Postamt Augsburg 1 Grottenau" versehen.
Am 23.07.1930 war der Brief laut Eingangsstempel wieder zurück im "Polizeipräsidium Berlin".
Liebe Grüße
Rüdiger