
- SBZ MiNr. 183 a
SBZ MiNr. 183 a als Einzelfrankatur auf Postkarte nach Nürnberg.
Das Porto für eine Postkarte im Fernverkehr betrug 12 Pf.
Das Eineinhalbfache dieses Portos wurde per Blaustift als "18" Pf Nachgebühr erhoben, die der Empfänger zu zahlen hatte, um diese Sendung ausgehändigt zu bekommen!
Da diese Karte bereits mit 6 Pf frankiert worden war wären eigentlich lediglich 9 Pf Nachgebühr zu erheben gewesen!
Augenscheinlich wurde die Teilfrankatur nicht anerkannt und die Sendung wurde wie eine nicht freigemachte Postkarte im Fernverkehr taxiert!