Eckrandstück mit Formnummer "3", als Einzelfrankatur auf Standardbrief (100 Pf) per Eilzustelllung (500 Pf) verwendet am 26.02.1991, also innerhalb der 30tägigen Nachfrist, während der der ESST vom 14.02.1991 auf in Berlin 12 eingelieferten Postsendungen noch abgeschlagen wurde:
Das tatsächliche Beförderungsdatum 26.02.1991 dokumentiert der rückseitig abgeschlagene Durchgangsstempel der Bahnpost:
Als Nachgebühr wurden zunächst "500" Pf vermerkt, die dann wieder gestrichen und auf "480" Pf korrigiert wurden entsprechend 400 Pf Fehlporto plus der seit dem 01.04.1989 geltenden 80 Pf Einziehungsgebühr.
Liebe Grüße
Rüdiger